Blockierung unseres Einsatzes durch das Verkehrsministerium

Das von Andreas Scheuer geleitete Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat unsere beiden Schiffen am 19. August festgesetzt. Diese Blockade ist nur aufgrund einer Änderung der Schiffssicherheitsverordnung möglich, die gezielt durchgeführt wurde um unser Auslaufen und den Einsatz für Menschenrechte in der Ägäis zu verhindern. Wir gehen gerichtlich gegen diese Änderung vor und haben einen Eilantrag gestellt.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) änderte die Seesportbootverordnung und die Schiffssicherheitsverordnung in der Weise, die Yachten oder Kleinfahrzeuge, die „im Bereich des Umweltschutzes, der Seenotrettung, inklusive Beobachtungsmissionen, oder anderer humanitärer Zwecke“ eingesetzt sind, ab sofort mit derart strengen Sicherheitsanforderungen überzieht, dass sie praktisch nicht erfüllt werden können (Details der Änderung der Schiffssicherheistverordnung).

Damit reagiert das BMVI auf das von Mare Liberum im vergangenen Jahr in zwei Instanzen gewonnene Gerichtsverfahren, in dem wir uns erfolgreich gegen die Festsetzung seines Schiffes gewehrt hatte. Nach neuer Rechtslage werden alle Schiffe, die für humanitäre Zwecke eingesetzt werden hinsichtlich Bauweise, Ausrüstung und Besatzung der Schiffe mit Sicherheitsanforderungen konfrontiert, denen sie nicht ohne Weiteres nachkommen können. Die davon betroffenen Boote der Organisationen Mare Liberum, Mission Lifeline und RESQSHIP können jetzt nicht mehr auslaufen, es drohen zudem hohe Bußgelder.

Interne Unterlagen des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr und Infrastruktur basierend auf einer Anfrage durch FragDenStaat verdeutlichen, dass die Änderung mit vorgeschobenen „Sicherheitserwägungen” erfolgten. So würde „[e]ine Spezialregelung nur für Boote, die zur Beobachtung und Rettung von Flüchtlingen eingesetzt werden, [..] das BMVI in den Fokus der allgemeinpolitischen Flüchtslingsdebatte ziehen.”

Aufbauend auf diesen Dokumenten zeigen Autor*innen des Verfassungsblogs mit welchen Wegen die Änderungen der Verordnung erfolgte: Es lagen keine Voraussetzungen für eine Verordnungsänderung vor, offizielle rechtsstaatliche Verfahrensstandards wurden missachtet und die offizielle Begründung für die Änderung wurde vorgeschoben.

„Es geht hier nicht um Sicherheit, sondern um Rassismus. Ein Verkehrsminister, der Menschenrechtsaktivismus und die Lebensrettung von Flüchtenden verhindert, ist für keine Regierung haltbar. Vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen Dokumente, wird der Rücktritt Scheuers und die Rücknahme der Verordnungsänderung noch dringlicher. Wir halten die Verordnung für rechtswidrig und werden dagegen klagen. Außerdem haben wir einen Eilantrag gestellt, um mit unseren Schiffen wieder auslaufen zu dürfen und das zu tun, was Europa tun sollte: Wir werden uns weiter für Solidarität und Menschenrechte einsetzen.“

Hanno Bruchmann, Vorstandsmitglied von Mare Liberum

Mare Liberum wird mit allen politischen Mitteln gegen diese Verordnungsänderungen vorgehen. Bitte unterstützt uns dabei, damit wir schnellstmöglich unsere Beobachtungsmission auf dem Meer in der Ägäis wieder aufnehmen können.

Mare Liberum i. A.

Gneisenaustraße 2a
10961 Berlin