Interne Unterlagen des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr und Infrastruktur basierend auf einer Anfrage durch FragDenStaat verdeutlichen, dass die Änderung mit vorgeschobenen „Sicherheitserwägungen” erfolgten. So würde „[e]ine Spezialregelung nur für Boote, die zur Beobachtung und Rettung von Flüchtlingen eingesetzt werden, [..] das BMVI in den Fokus der allgemeinpolitischen Flüchtslingsdebatte ziehen.”
Aufbauend auf diesen Dokumenten zeigen Autor*innen des Verfassungsblogs mit welchen Wegen die Änderungen der Verordnung erfolgte: Es lagen keine Voraussetzungen für eine Verordnungsänderung vor, offizielle rechtsstaatliche Verfahrensstandards wurden missachtet und die offizielle Begründung für die Änderung wurde vorgeschoben.
„Es geht hier nicht um Sicherheit, sondern um Rassismus. Ein Verkehrsminister, der Menschenrechtsaktivismus und die Lebensrettung von Flüchtenden verhindert, ist für keine Regierung haltbar. Vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen Dokumente, wird der Rücktritt Scheuers und die Rücknahme der Verordnungsänderung noch dringlicher. Wir halten die Verordnung für rechtswidrig und werden dagegen klagen. Außerdem haben wir einen Eilantrag gestellt, um mit unseren Schiffen wieder auslaufen zu dürfen und das zu tun, was Europa tun sollte: Wir werden uns weiter für Solidarität und Menschenrechte einsetzen.“
Hanno Bruchmann, Vorstandsmitglied von Mare Liberum
Mare Liberum wird mit allen politischen Mitteln gegen diese Verordnungsänderungen vorgehen. Bitte unterstützt uns dabei, damit wir schnellstmöglich unsere Beobachtungsmission auf dem Meer in der Ägäis wieder aufnehmen können.