Oberverwaltungsgericht bestätigt: Festsetzung der MARE LIBERUM nicht rechtens

Pressemitteilung, 13. September 2019

Am 5. September entschied das Oberverwaltungsgericht Hamburg für den Verein Mare Liberum. Das Schiff des gemeinnützigen Vereins ist korrekt registriert und kann weiterhin für die Menschenrechtsbeobachtung in der Ägäis eingesetzt werden.

Im April hatte Mare Liberum eine Festhalteverfügung für sein Schiff erhalten. Hintergrund der Festsetzung ist eine Weisung des Bundesverkehrsministeriums an die Berufsgenossenschaft Verkehr, zivile Rettungsschiffe auf dem Mittelmeer mit Restriktionen zu belegen. Im Mai entschied das Verwaltungsgericht Hamburg, dass die MARE LIBERUM wieder auslaufen darf. Diese Entscheidung wurde nun durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt.

„Die Entscheidung des Gerichts ist gerecht und weist die politischen Versuche zurück, zivilgesellschaftliche Solidarität zu blockieren“, sagt Hanno Bruchmann, Sprecher von Mare Liberum. „Das ist wichtig, da die Entscheidung nicht nur uns betrifft, sondern alle zivilen Rettungsorganisationen, die an Europas Grenzen aktiv sind. Organisationen wie Mission Lifeline blicken auf unseren Fall, da ihnen ähnliche Schwierigkeiten gemacht werden. Wir erwarten nun, dass die deutsche Verwaltung den Fall ruhen lässt. Die deutsche Regierung sollte Menschenrechtsaktivismus nicht weiter sabotieren, sondern die Solidarität mit Geflüchteten unterstützen“, so das Vorstandsmitglied weiter.

In den letzten zwei Wochen hat die Crew der MARE LIBERUM beobachtet, wie mehrere Boote mit Geflüchteten auf der griechischen Insel Lesbos angekommen sind. Darüber hinaus untersucht das Team den Fall eines möglichen illegalen Pull-Backs. Allein im August sind über 8.000 Menschen auf die griechischen Inseln geflohen. Das sind die höchsten Zahlen seit drei Jahren. Die meisten Menschen kommen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien und Afghanistan. Seit Beginn des Jahres sind mindestens 57 Menschen auf der Flucht im Ägäischen Meer ertrunken.

Die dringende Menschenrechtsbeobachtung an der Meergrenze kann nun mit Planungssicherheit fortgesetzt werden. „Wir brauchen für unsere Einsätze finanzielle Hilfe und bieten die Möglichkeit, sich in unserem Verein zu engagieren“, erklärt Bruchmann.

Mare Liberum i. A.

Gneisenaustraße 2a
10961 Berlin