Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

Hier finden Sie offizielle Dokumente, die uns von der BG-Verkehr zugeleitet wurden sowie eine Zusammenfassung der wichtigsten Passagen.

  • Das Anschreiben der BG-Verkehr, welches Mare-Liberum, MISSION LIFELINE, RESQSHIP erhalten haben. Darin werden wir über die Änderung der Verordnung, die vor dem Auslaufen unserer Schiffe nun nötigen neuen Sicherheitszertifikate und mögliche Bußgelder informiert.

BG Verkehr-Schreiben an NGOs-Einsatz v. Kleinfahrzeugen u. Sportbooten unter dt. Flagge ohne Schiffssicherheitszeugnis

  • In der Anlage des Schreibens der BG Verkehr findet sich die Begründung der Änderung der Verordnung. Das klare Ziel der Schiffe „im Bereich des Umweltschutzes, der Seenotrettung, inklusive Beobachtungsmissionen, oder anderer humanitärer Zwecke“ wird auf Seite drei ausgeführt.

Anlage 2-2020-02-03-Begründung – 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung hervorgehoben

  • Das Legal-Team von Sea-Watch hat die wichtigsten Änderungen in der Verordnung zusammengefasst.

Relevante Änderungen und Begründung der 19. SchSAV-1

  • Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Neunzehnte Schiffssicherheitsverordnung findet sich hier.
  • Eine vollständige Synopse aller Änderungen in der Schiffssicherheitsverordnung findet sich hier.
  • Erlass des Verkehrsministeriums: Schiffe im Kontext der Seenotrettung als gewerbliche Schiffe zu behandeln. Diese Anweisung war Grund für die erste Festsetzung der “Mare Liberum” (20.3.2019).

Schreiben des Verkehrsministeriums

  • Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 5.9.2019

OVG HH, Beschluss vom 06.09.2019-3

Mare Liberum i. A.

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